Am 22.12.2000 trat die von der europäischen Kommission entwickelte Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Diese schuf einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich, in den kommenden 15 Jahren einen guten chemischen sowie ökologischen Zustand in ihren Gewässern herzustellen. Außerdem besteht ein Verschlechterungsverbot. Die Aufgaben der Mitgliedsstaaten bestanden daher in einer Bestandsaufnahme (Ist-Zustand), einer Zielbestimmung (Soll-Zustand) und einer Festlegung der Maßnahmen, um die oben genannten Ziele zu erreichen. Mehr
L'Instrument Financier pour l'Environnement
Im Jahre 1992 rief die Europäische Komission LIFE, das Finanzierungsinstrument für Umwelt ins Leben. Mit diesem Finanzierungsinstrument wurden in Deutschland in den vergangenen 14 Jahren 243 Projekte kofinanziert. Die Projekte betrafen Innovationen auf dem Gebiet der Umwelt sowie des Naturschutzes. LIFE-Natur unterstützt Projekte zur Erhaltung natürlicher Lebensräume, sowie die Umsetzung der Richtlinie über Erhaltung wild lebender Vogelarten. Innovative ökologische Demonstrationsvorhaben in der Europäischen Union, wie zum Beispiel Wasserbewirtschaftung oder Entwicklung und Planung von Nutzungsfläche werden über LIFE-Umwelt kofinanziert. Mehr